Erweiterte Notfallbetreuung ab 03.06.2020
02.06.2020
Sehr geehrte Eltern,
ab dem 03.06.2020 wird es eine erneut erweiterte Notfallbetreuung geben, das bedeutet, dass es nun ausreicht, wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf tätig ist, bzw. zur kritischen Infrastruktur gehört. Kinder von Alleinerziehenden können in begründeten Einzelfällen aufgenommen werden. Im Downloadbereich finden Sie die Allgemeinverfügung der Landesregierung mit den aufgeführten Berufsgruppen. Nutzen Sie bitte das neue Formular. Dieses finden Sie ebenfalls im Downloadbereich.
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